Wer entscheidet eigentlich über den Namen einer Fachzeitschrift – Verlag oder Herausgeber:innen? Diese Frage klärt ein neues Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ellen Euler (FH Potsdam), erstellt im Auftrag der Servicestelle Diamond Open Access (SeDOA) und des ZBW Leibniz-Informationszentrums Wirtschaft.
Im Zentrum steht der kennzeichenrechtliche Werktitelschutz (§§ 5, 15 MarkenG) von Zeitschriften- und Buchreihen. Die zentrale Erkenntnis: Titelinhaber:in ist nach der BGH-Leitentscheidung „Das Omen“, wer die inhaltliche Bestimmungsmacht über die Publikation ausübt – nicht automatisch der Verlag, auch wenn dieser das wirtschaftliche Risiko trägt. Entscheidend ist die wissenschaftliche „Werksouveränität“: Konzeption, Ausrichtung, Qualitätssicherung.
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