„Creative was?!“ fragt der Flyer von Natalie Leinweber, um sodann übersichtlich und verständlich die Creative Commons-Lizenzen zu erklären. Diese können von Publizierendem ihrer Veröffentlichung zugewiesen werden, wenn kein Lizenzvertrag mit einem Verlag o.ä. anderes regelt. So können Publizierende selbst über die Modalitäten der Verbreitung, Vervielfältigung und öffentlichen Präsentation bestimmen. Übersichtlich listet der Flyer die Varianten von CC BY („Alles erlaubt; Nennung des Urhebers“) bis CC BY-NC-ND auf: („Alles erlaubt außer Bearbeitung und kommerzieller Nutzung; Nennung des Urhebers“):
Die zweite Seite gibt ergänzende Informationen, wie etwa folgende Empfehlung von CC BY oder CC BY-SA für wissenschaftliche Publikationen:
Selbst ist der Flyer unter CC BY 4.0 lizenziert, der freiesten der genannten Lizenzen. Somit kann er unter Namensnennung ohne weitere Einschränkungen weiterverwendet, vervielfältig und öffentlicht präsentiert werden.
Binden Sie online eine CC-Lizenz ein, ist es verpflichtend darauf hinzuweisen. Das sieht dann so aus:
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
Dieser Hinweistext und der Einbettungscode für das Logo können direkt von der Creative Commons-Website kopiert werden. Dorthin gelangen Sie über den Button „Share your work“ auf der Startseite.
Eine ausführlichere Einordnung der CC-Lizenzen im deutschen Urherberrecht findet sich übrigens in den rechtlichen Informationen auf der Website des FID Romanistik.
4 Gedanken zu „Die Creative Commons-Lizenzen verständlich erklärt: Der CC-Flyer der UB Duisburg-Essen“