Frei lizenzierte Inhalte wie Grafiken oder Texte dürfen prinzipiell weiterverwendet und häufig auch verändert werden. Wie aber sind Bearbeitungen kenntlich zu machen? Ein Artikel von Paul Klimpel (@PaulKlimpel) auf irights.info erklärt das genauer.
Klimpel nennt folgenden Hinweis als Beispiel für den Fall einer nur geringfügigen Veränderung (ohne eigene Schöpfungshöhe) – und zwar am Beispiel einer Fotografie von der Creative Commons-Geburtstagsfeier, das wiederum unter einer Creative Commons-Lizenz steht:
„Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt unter CC BY/ Farbsättigung reduziert vom Original.
Beziehungsweise für analoge Publikationen mitsamt der URLs:
„Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ (https://www.flickr.com/photos/sixteenmilesofstring/8256206923/in/set-72157632200936657) von tvol (https://www.flickr.com/photos/sixteenmilesofstring/), genutzt unter CC BY/ (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/) Farbsättigung reduziert vom Original. (Paul Klimpel)
Bei weitergehenden Veränderungen muss die Kenntlichmachung etwas ausführlicher sein:
Handelt es sich bei den Veränderungen und Bearbeitungen selbst um urheberrechtlich relevante neue Werke, so muss nicht nur die Tatsache benannt werden, dass bearbeitet wurde, sondern es muss auch der oder die Bearbeitende genannt werden:
Als Beispiele nennt er:
Das Werk, „90fied“, ist eine Bearbeitung von „Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ von tvol, genutzt nach CC BY. „90fied“ steht ebenfalls unter CC BY Max Müller.
Beziehungsweise für analoge Publikationen mitsamt der URLs:
Das Werk, „90fied“, ist eine Bearbeitung von „Creative Commons 10th Birthday Celebration San Francisco“ (https://www.flickr.com/photos/sixteenmilesofstring/8256206923/in/set-72157632200936657) von tvol (https://www.flickr.com/photos/sixteenmilesofstring/), genutzt nach CC BY. (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/) „90fied“ steht ebenfalls unter CC BY (https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/) Max Müller.
Auch bei mehreren Bearbeitungsstufen müssen die Bearbeitenden genannt werden:
Das Werk „Großbaustelle“ ist eine Bearbeitung des Werkes „Baustelle Berlin“ von Max Meier, lizenziert unter CC-BY-SA Max Meier, bearbeitet in Hinblick auf Farbgestaltung durch Fritz Müller, bearbeitet durch Überblenden mit einem weiteren Foto durch Gerd Schulze, jeweils ebenfalls unter CC-BY-SA.
Zu bedenken ist, wie Klimpel anmerkt, freilich auch der Fall, dass die vergebene Lizenz die Bearbeitung verbietet – dies geschieht durch den Zusatz „ND“ („No Derivates“) in den Lizenzen CC BY-ND oder CC BY-NC-ND. Häufiger aber sind vor allem die Lizenzen CC BY und CC BY-SA, welche die Bearbeitung erlauben. Eine Übersicht über die Creative Commons-Lizenzen bietet beispielsweise der Flyer von Natalie Leinweber, den wir bereits im ciberaBlog vorgestellt haben:
Grundsätzlich zu den freien Lizenzen siehe die Ausführungen in den frei zugänglichen Kompendien Rechtsfragen bei Open Science von Till Kreutzer und Henning Lahmann und Forschen in der digitalen Welt. Juristische Handreichung für die Geisteswissenschaften von Paul Klimpel und John H. Weitzmann. Außerdem können wir wiederum auf die rechtlichen Basisinformationen zu Open Access sowie die konkreten Fallbeispiele aus der romanistischen Praxis verweisen, die wir auf der Website des FID Romanistik zusammengestellt haben.
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