Wer entscheidet eigentlich über den Namen einer Fachzeitschrift – Verlag oder Herausgeber:innen? Diese Frage klärt ein neues Rechtsgutachten von Prof. Dr. Ellen Euler (FH Potsdam), erstellt im Auftrag der Servicestelle Diamond Open Access (SeDOA) und des ZBW Leibniz-Informationszentrums Wirtschaft.
Im Zentrum steht der kennzeichenrechtliche Werktitelschutz (§§ 5, 15 MarkenG) von Zeitschriften- und Buchreihen. Die zentrale Erkenntnis: Titelinhaber:in ist nach der BGH-Leitentscheidung „Das Omen“, wer die inhaltliche Bestimmungsmacht über die Publikation ausübt – nicht automatisch der Verlag, auch wenn dieser das wirtschaftliche Risiko trägt. Entscheidend ist die wissenschaftliche „Werksouveränität“: Konzeption, Ausrichtung, Qualitätssicherung.
Praktisch relevant wird das bei sogenannten „Walkout-Szenarien“: Wechselt ein Herausgebergremium den Verlag oder überführt eine Zeitschrift in ein Diamond-OA-Modell, entscheidet die Titelrechtslage, ob der etablierte Name mitgenommen werden kann oder eine Neugründung mit Reputationsverlust droht. Bekannte Beispiele wie der Fall Lingua/Glossa illustrieren die Risiken.
Das Gutachten bietet Herausgeber:innen und Fachgesellschaften ein Prüfungsschema, einen Beratungsleitfaden sowie zahlreiche Musterklauseln für Verlagsverträge – etwa zu Kündigungsrechten, Rückfallregelungen und der Absicherung von Marken und Domains. Für Romanist:innen, die (mit-)herausgeben oder eine wissenschaftsgeleitete Zeitschrift gründen möchten, liefert es eine fundierte Grundlage, um Titelrechte von Anfang an bei der Community zu verankern.
Interessant und vorbildlich der KI-Transparenzhinweis am Ende des Textes (S. 86).
Sie finden die Veröffentlichung auf Zenodo unter DOI: doi.org/10.5281/zenodo.21623321, CC BY 4.0